AGB
Angebote / Aufträge
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters. Eine Änderung von Vertragsbestandteil ist nur schriftlich möglich. Ein Vertrag kommt zustande, durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes. Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen und Sie erhalten im Anschluss einen Mietvertrag. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Vermietung
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Allein der Veranstalter / Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten.
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände durch geeignete, volljährige Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.
Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht an Dritte überlassen oder weitervermieten.
Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände bei Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl.
Die Mietgegenstände werden in einem einwandfreien und sauberen Zustand übergeben. Die Mietsachen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Eventuelle Schäden sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Nachträgliche Reklamation werden nicht anerkannt.
Für das Einholen von evtl. erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen für den Hüpfburgbetrieb (bei Stadtfesten o.ä.) ist der Mieter verantwortlich.
Sicherheit / Haftung
Alle Hüpfburgen und Mietobjekte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Der Vermieter nimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Er weist den Mieter darauf hin, dass er selbst für etwaige Vorsichtsmaßnahmen sorgen muss. Dies gilt besonders für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch die Hüpfburgen, bei Regen bzw. Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Vom Mieter muss eine Aufsichtsperson bzw. Bedienungspersonal stellen, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist.
Vermietung ohne Betreuung
Der Mieter verpflichtet sich zum vereinbarten Termin und Uhrzeit die vermieteten Artikel beim Vermieter abzuholen und diese auch wieder dort abzugeben. Für den Transport müssen entsprechend große Fahrzeuge oder Anhänger mitgebracht werden. Ein Anhänger kann gegen Aufpreis auch ausgeliehen werden. Der Anhänger wird ausschließlich nur für den Transport der Mietsachen genutzt und darf nicht anderweitig genutzt werden.
Vermietung mit Betreuung
Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. Wir übernehmen die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei übernehmen wir jedoch keine Aufsichtsverpflichtung. Eine Haftung für Schäden, die Personen im Rahmen des Spielbetriebes einem Dritten widerrechtlich zufügen, ist ausgeschlossen. Auf Seiten des Vertragspartners oder Dritten bestehende Aufsichtspflichten werden nicht auf uns übertragen.
Stromversorgung
Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss mit 220 V zur Verfügung, die mit 16 A abgesichert sind und ausschließlich die Mietobjekte mit Strom versorgen. Die Entfernung vom Stromanschluss zum Mietobjekt darf 25 Meter nicht überschreiten, ansonsten sorgt der Mieter für entsprechend geeignetes Verlängerungskabel. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Zahlung
Die Zahlung durch den Kunden erfolgt in bar vor der Abholung der Mietsache, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Sollte der Mieter den Mietpreis nicht entrichten und sich nicht durch ein gültiges Personaldokument ausweisen, ist der Vermieter zur Verweigerung der Übergabe berechtigt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt dennoch bestehen.
Liefer – und Abholservice
Bei Anlieferung berechnen wir eine Km pauschale und eine Pauschale für den Auf und Abbau.
Selbstaufbau und Abbau
Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietobjekte ordnungsgemäß auf- und abgebaut werden. Eine Auf- und Abbau Anleitung wird dem Mieter bei der Abholung / Lieferung ausgehändigt.
Wetter
Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. Bei Regen, Starkem Wind ab 5, Sturm ab einer Stärke von 6 und Gewitter dürfen die Mietobjekte nicht im Freien betrieben werden. Bei Regen müssen die Hüpfburgen sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
Benutzung
Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden. Auf der Hüpfburg darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden, außerdem dürfen keine Gegenstände mitgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen müssen auch Brillen und Haarspangen abgelegt werden. Es darf nicht an die Seitenwände der Hüpfburg geklettert werden. Die Kinder dürfen sich nicht gegenseitig schubsen o.ä., da dies zu Verletzungen führen kann.